Für Ärzte
Meldewesen
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, uns jede Änderung Ihrer Tätigkeit oder Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie in der Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer.
Formulare
Wichtige Information zum Meldebogen
Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Meldeformular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Formular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern oder dem zuständigen Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.
Meldebogen
Änderungsmeldung
Anzeige Niederlassung
Ruhestand
Gesetzliches
Der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern ist zuständig für die Berufsaufsicht. Erhält er Kenntnis vom Vorwurf des Verstoßes eines Arztes gegen Berufspflichten, so obliegt ihm die Ermittlung und gegebenenfalls Entscheidung über die Erhebung einer berufsrechtlichen Maßnahme.
Rechtliches zur Meldepflicht
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Arztausweis

Als Arzt in Bayern erhalten Sie auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis. Den Arztausweis können Sie im "Meine BLÄK"-Portal der Bayerischen Landesärztekammer beantragen. Der alte blaue Arztausweis (in Papierform) bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, wird jedoch nicht weiter verlängert. Die Ausstellung des Arztausweises dauert ca. 4 Wochen. Bitte denken Sie daher frühzeitig an die Beantragung.
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