Für Ärzte

Meldewesen

Hier erhalten Sie Informationen und Formulare für die An-/Ab- und Ummeldung, Änderungen Ihrer Daten, Beglaubigungen etc.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, uns jede Änderung Ihrer Tätigkeit oder Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie in der Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer.
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Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch telefonisch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Formulare

Wichtige Information zum Meldebogen

Seit dem 01.01.2026 können Neuanmeldungen über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform vorgenommen werden. Dort werden die meldepflichtigen Daten erfasst und direkt an den zuständigen ÄBV übermittelt. Der Meldebogen muss nun nicht mehr persönlich unterschrieben und ausgedruckt werden. Bei Neuanmeldungen ist es nur noch erforderlich, Urkunden, z. B. Approbation oder Promotion, beglaubigt einzureichen.

Die Online-Plattform kann auch für Ummeldungen aus anderen Ärztekammern genutzt werden. Änderungen, Ummeldungen innerhalb Bayerns oder die Meldung weiterer Praxen können weiterhin formfrei erfolgen.

Meldebogen

Laden Sie hier den Meldebogen der BLAEK herunter.
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Änderungsmeldung

Übermitteln Sie uns Änderungen Ihrer Tätigkeit oder persönlicher Daten.
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Anzeige Niederlassung

Teilen Sie uns die Daten Ihrer Niederlassung mit.
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Ruhestand

Informieren Sie uns über Details zu Ihrem Ruhestand.
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Gesetzliches

Der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern ist zuständig für die Berufsaufsicht. Erhält er Kenntnis vom Vorwurf des Verstoßes eines Arztes gegen Berufspflichten, so obliegt ihm die Ermittlung und gegebenenfalls Entscheidung über die Erhebung einer berufsrechtlichen Maßnahme.

Rechtliches zur Meldepflicht

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Arztausweis

Arztausweis

Als Arzt in Bayern erhalten Sie auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis. Den Arztausweis können Sie im "Meine BLÄK"-Portal der Bayerischen Landes­ärzte­kammer beantragen. Der alte blaue Arztausweis (in Papierform) bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, wird jedoch nicht weiter verlängert. Die Ausstellung des Arztausweises dauert ca. 4 Wochen. Bitte denken Sie daher frühzeitig an die Beantragung.



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Urkundenbeglaubigung

Der Ärztliche Kreisverband Altötting und der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein Dienstsiegel. Sowohl der Ärztliche Kreisverband Rosenheim als auch der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.
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